13.03.2020
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Wilnsdorf nach § 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Wilnsdorf.
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Schuppler,
der Rat der Gemeinde Wilnsdorf möge beschließen, dass
bei Planung und Realisierung des Neubaugebietes „Vorm Brand“ die heute für die Umsetzung eines effektiven Klimaschutzes im Sinne der Ressourcenschonung mögli- chen Maßnahmen zur Realisierung eines ökologisch verträglichen, nachhaltig und kli- maschützend konzipierten Neubaugebietes als Rahmenbedingungen im Bebauungs- plan festgeschrieben werden. Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu erarbei- ten, in dem die nachfolgend aufgeführten wesentlichen Klimaschutzmaßnahmen und deren Realisierbarkeit untersucht und die daraus resultierenden Ergebnisse vorge- stellt werden. Zu den wesentlichen Klimaschutzmaßnahmen zählen:
- Die Ressourcenschonung durch Nutzung von Oberflächenwasser, z. B. zur Brauchwasserspeicherung in Zisternen und zur anschließenden Brauchwas- sernutzung in den Toiletten sowie als Maßnahme des Hochwasserschutzes,
- der Einsatz effizienter Heizungsanlagen auf Basis der Nutzung von Erd- und / oder Umweltwärme,
- die Senkung des Eigenstrombedarfs durch die Einbindung von PV-Anlagen,
- die Schaffung einer effektiven Ladeinfrastruktur zur Ladung von Elektrofahrzeu- gen und
- der Betrieb einer Straßenbeleuchtungsanlage in LED-Technik. Begründung und Erläuterungen: Nach der Fertigstellung der neuen Wilnsdorfer Grundschule am Höhwäldchen soll gemäß Ratsbeschluss vom 06.02.2020 am Standort der alten Grundschule – nach deren Abriss – ein kommunales Neubaugebiet entstehen.
Die Gemeinde Wilnsdorf ist Eigentümerin der kompletten Fläche und hat damit die Möglich- keit, Rahmenbedingungen für die Bebauung verbindlich festzulegen, die ökologisch verträg- lich, nachhaltig und klimaschützend wirken. Geplant sind 12 Grundstücke zur Wohnbebau- ung.
Die Gemeinde Wilnsdorf hat hier die einmalige Gelegenheit eigeninitiiert für ein überschau- bares Baugebiet durch die Vorgabe von bindenden Rahmenbedingungen einen echten Bei- trag zum Klimaschutz zu leisten und dieses Konzept zu vermarkten.
Unser Vorschlag im Vorfeld zu einem Abriss der vorhandenen Gebäude über alternative Nut- zungsmöglichkeiten nachzudenken und damit unter Anderem erhebliche Kosten im hohen sechsstelligen Bereich einzusparen, hatte in der Sitzung des Rates am 06.02.2020 keine Mehrheit gefunden.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen möchte mit diesem Antrag unter den nun vorliegenden Gegebenheiten darauf hinwirken, dass die nachfolgend beschriebenen Möglichkeiten zur Energieeinsparung und damit zum Klimaschutz für die Planung und Realisierung des Bauge- bietes verbindlich festgeschrieben werden und damit ein echtes Zeichen zur Energie- und Klimawende in Wilnsdorf gesetzt wird.
Mögliche Vorgaben:
Hochwasserschutz und Schonung der Ressource Trinkwasser:
Ø Einplanung von z. B. 3 dezentralen Zisternen zur Aufnahme allen Oberflächenwas- sers von Straßen und Wohnhäusern. Bereitstellung des so gewonnenen Brauchwas- sers z. B. zur Toilettenspülung und / oder Gartenbewässerung. Da im künftigen Bau- gebiet sicher ein Trennsystem (Abwasser wird getrennt von Oberflächenwasser in se- paraten Leitungen geführt) eingeplant wird, ist es ohne großen Aufwand möglich die im Beispiel genannten 3 Zisternen über die Oberflächenwasser-Sammelleitungen ein- zubinden und zu speisen. Effekt: Hochwasserschutz und Bereitstellung von Brauch- wasser in einer Maßnahme vereint.
Entsprechende Einlauffilter in die Zisternen und entsprechende Entnahmeleitungen – ggf. mit vorgeschalteten Feinfiltern als den im Beispiel genannten 3 Zisternen zu je- weils 4 Wohngebäuden sind bei der Planung zu berücksichtigen. Außerdem sind ent- sprechende Druckwasserpumpen für die Brauchwasserleitungen einzuplanen und zu berücksichtigen.
Drei Dezentrale Erdsondenanlagen zum Betrieb von Sole-Wasser-Wärmepumpenanla- gen:
Ø Hier gibt es mehrere Möglichkeiten die so bereitstehende Erdwärme zu Nutzen. Dies setzt voraus, dass im Bebauungsplan frühzeitig das maximale Bauvolumen je Wohn- gebäude ermittelt und festgelegt ist, durch die Vorgaben des Baugesetzbuches und die Vorgaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden kann dann die Auslegung der dezentralen Erdsondenanlagen vorgenommen werden. Dabei sollte konservativ also mit geringen Entzugsleistungen je Sondenmeter konzipiert werden. Mit dieser Vorge- hensweise sind dann genügend Reserven für ggf. später beabsichtigte Wohngebäu- deerweiterungen in der Erdsondenanlage als Primärenergieträger verfügbar. Nutzungsmöglichkeit: A) 3 zentrale Sole-Wasser-Wärmepumpenstandorte als Nah- wärmeversorgungszentralen für jeweils 4 Wohnhäuser. B) Je Wohnhaus werden indi- viduelle Sole-Wasser-Wärmepumpenanlagen zugelassen, dies eröffnet dem Eigentü- mer die Wahlmöglichkeit für die eigene Wärmepumpe.
C) Entscheidet man sich gegen dezentrale Erdsondenanlagen, so sollte in jedem Fall die Vorgabe zur Beheizung der Wohngebäude mittels Wärmepumpenheizung veran- kert werden. Damit hat der spätere Eigentümer die Wahlmöglichkeit zwischen Erdson- denanlage in Verbindung mit einer Sole-Wasser-Wärmepumpenanlage oder dem Ein-
satz einer Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage. Ob in diesem Zusammenhang zusätz- lich kontrollierte Wohnraumlüftungsanlagen zum Einsatz kommen, sollte der Wahlfrei- heit es künftigen Eigentümers überlassen werden.
Ø Fakten: Fachlich gut geplante Erdsonden-Wärmepumpen-Heizanlagen ermöglichen die Bereitstellung von 100% Heizwärme durch den Einsatz von 25% Primärenergie in Form von Strom zum Betrieb der Wärmepumpe und der Nutzung von 75% kostenlos nutzbarer Erdwärme. Diese wird durch die Erdsondenanlage als in der Erde gespei- cherte Sonnenwärme zu Heizzwecken mittels Sole-Wasser-Wärmepumpe aufbereitet und ggf. mit Pufferspeicher im Wärmeverteilsystem des Wohngebäudes verteilt.
Senkung des Stromeigenbedarfs durch Einsatz von PV-Anlagen aus den Wohngebäu- den mit oder ohne PV-Akkumulator als Zwischenspeicher:
Ø Sinnvollerweise bedingt dies eine vorgegebene Ausrichtung mindestens einer Dach- fläche bei Satteldächern oder eines Pultdaches nach Süden. Die ideale Dachneigung liegt in unseren Breiten bei ca. 30°. Ab ca. 20 bis 25° funktioniert auch die Selbstreini- gung der PV-Module durch Regen und Schnee/Eis sehr gut. Anwendungsmöglichkeiten von PV-Anlagen: Man unterscheidet heute grundsätzlich zwei Betriebsformen: a) PV-Anlage mit Solarakku als Zwischenspeicher. Auf Grund der derzeit niedrigen Einspeisevergütung von unter 10 Cent/kWh kann mittels Solar- akku als Zwischenspeicher je nach Stromlieferant (Energieversorger) dennoch ein Gewinn von ca. 20 Cent/kWh erzielt werden (Stromkosten für den Bezug von ca. 30 Cent/kWh angenommen). Mehrkosten entstehen hier durch den zusätzlichen Solar- akku. Je nach Konfiguration sind in Kombination mit Wärmepumpe bei guter Gebäu- dedämmung Autarkiewerte von > 60% und mehr in Bezug auf den Energiebedarf Strom und Wärme (hier ist die elektrische Energie zum Betrieb der Wärmepumpe ge- meint) zu realisieren. Ohne Wärme sind Autarkiewerte >80% möglich.
Dezentrale oder zentrale Ladesäulen für Elektrofahrzeuge (nicht als Vorgabe, sondern als besonderes Angebot der Kommune):
- Ø Voraussetzung: Bereitstellung eines leistungsstarken separaten Stromkreises aus dem Niederspannungsstromnetz des Netzbetreibers für das Baugebiet.
- Ø Denkbar wären dann 4 dezentrale leistungsstarke Schnellladesäulen (jeweils > = 22KW, je Ladepunkt) auf mindestens 4-8 ausgewiesenen Ladeplätzen im öffentlichem Verkehrsraum.
- Ø Zusätzlich sollte je Wohngebäude alternativ die Möglichkeit bestehen, eine individu- elle Ladesäule / Wallbox mit einer Anschlussleistung <= 11kW einplanen zu können. Straßenbeleuchtungsanlage in LED-Technik ggf. mit Solarakku, wenn im Baugebiet eine kleine im Eigentum der Kommune befindliche PV-Anlage platziert werden würde, die den Straßenbeleuchtungsakku lädt (Netzeinspeisereserve offen halten):
Ø Nicht zuletzt könnte die Gemeinde eine kleine eigene PV-Anlage im oder am südli- chen Rand des Baugebietes einplanen aus der ein Straßenbeleuchtungsakku ge- speist würde. Dieser liefert dann im Ganznacht- oder Teilnachtbetrieb die elektrische Energie für die LED-Straßenbeleuchtungsanlage. Überschüssige elektrische Energie könnte in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Mit derselben Leitungsanbin- dung an das öffentliche Stromnetz könnte bei anhaltender Schlechtwetterlage wegen der Verkehrssicherungspflicht im Gegenzug elektrische Energie bereitgestellt werden, wenn die Energie im Straßenbeleuchtungsakku nicht ausreichen sollte.
Wir, Bündnis90/Die Grünen sind sicher, dass es für die skizzierte Vorgehensweise genügend bauwillige InteressentInnen gibt, die im „Ersten ökologischen Baugebiet der Gemeinde Wilnsdorf“ ein neues Zuhause finden möchten.
Wir glauben, dass die Gemeinde mutig genug ist diesen Weg und die dargestellten Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen und dass alle politischen Fraktionen bereit sind einen wegweisenden Schritt gemeinsam für die Zukunft unserer Kinder zu gehen.
Gemeinsam können wir die Zeit bis zur Fertigstellung der neuen Grundschule für eine zukunftsweisende Planung des Neubaugebiets „Vorm Brand“ nutzen und diese dann umsetzen.
Wir sind gern bereit und freuen uns darauf diesen gemeinsamen Weg zu gehen!
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