02.02.2018:
Enttäuscht wurden die Wählerinnen und Wähler, die den vollmundigen Versprechungen von CDU und FDP vor der letzten Wahl in NRW geglaubt haben. Der Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung sollte auf 1500 m vergrößert werden. Mit dieser Maßnahme wäre ein weiterer Bau von Anlagen faktisch beendet worden. Nach dem 31.12.2015 gilt aber in NRW ein Abstand von 1000 m. Für diese Erkenntnis hätte ein Blick in den §249 des Baugesetzbuches(BauGB) genügt. Von Abgeordneten sollte man die Fähigkeit des Lesens erwarten können. Um §249 BauGB zu ändern, müsste die neue NRW-Regierung im Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative einbringen.
Ekkehard Blume als Leserbrief, Februar 2018
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