01.02.2018
Antrag zur Sitzung des Rates am 01.02.2018
„Und wir müssen unsere Entscheidungen den Menschen erklären, dann werden wir – mehr als wir vielleicht ahnen – auf Verständnis und Anerkennung stoßen.“ Dieses Zitat stammt aus der Haushaltsrede der Bürgermeisterin vom 11.12.2014
Voraussetzung dafür ist eine verständliche Information der Wilnsdorfer Einwohnerschaft über die finanzielle Situation der Gemeinde Wilnsdorf. Diese wird maßgeblich durch die Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene mit beeinflusst.
Kosten für die Betreuung von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 konnten bisher nicht refinanziert werden.
Der Gemeinde entstehen neue Belastungen durch die Betreuung von Asylbewerbern, deren Anträge abgelehnt wurden, die aber Widerspruch gegen ihren Bescheid eingelegt haben.
In 2017 hat das AMZ alle Feuerwehrgerätehäuser überprüft, weil neue Gesetze und Erlasse dies veranlassten. Die notwendigen Maßnahmen erfordern einen Millionenbetrag, der durch den Gemeindehaushalt aufzubringen ist.
Mit diesem Beschlussvorschlag soll ein Zeichen gesetzt werden, dass sich die Gemeinde Wilnsdorf nicht in ihr Schicksal ergeben will. Die kommunalen Finanzen müssen verbessert werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, im ersten Halbjahr den Beschluss des Rates vom 08.12.2016 umzusetzen. Dort hieß es:
„Die hiesigen Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie der Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein werden zu einer Ratssitzung eingeladen. Zuvor werden in einem interfraktionellen Gespräch die zu erörternden Themen miteinander abgestimmt und den Eingeladenen vorab zur Kenntnis gegeben.“
Die Verwaltung wird gebeten, bei allen finanziellen Belastungen, die durch Gesetzgebung von Bund und Land NRW verursacht werden, dem Rat und der Öffentlichkeit mitzuteilen, wie sich diese auf den Haushalt der Gemeinde Wilnsdorf auswirken, prozentual und/oder absolut.
Ekkehard Blume
Fraktionsvorsitzender
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