Seniorengerechte Wohneinheiten Oberdielfen


Sehr geehrter Bürgermeister Gieseler,
im Ortsteil Oberdielfen der Gemeinde Wilnsdorf gibt es eine ebenerdige Fläche zusammenhängender Flurstücke. (Anlage 1) Das Areal wird durch die L723, die bebauten Grundstücke Oberdielfener Straße 24 und 34 sowie dem Dielfebach samt Böschung begrenzt. In dieser Fläche der Flur 1 liegen die Flurstücke mit den Nummern 492, 455, 708, 791, 915, 928, 929, 930, 931, und 932. (Anlage 2)

Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Wilnsdorf nach § 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Wilnsdorf zur Sitzung des Rates am 04.03.2021.

Fünf Flurstücke befinden sich in Gemeindebesitz, zwei in Privatbesitz und eins gehört dem Land NRW. Für die Flurstücke 455 und 791, die Streifen entlang der L723 kennzeichnen, sind den Antragstellenden keine Besitzverhältnisse bekannt. Die ebene Gesamtfläche beträgt etwa 4543 m2.
Das Areal kann an den öffentlichen Personennahverkehr unmittelbar angebunden werden. Im Randbereich des Flurstücks 708 stehen eine Bushaltestelle für die Fahrtrichtung Niederdielfen und auf der gegenüberliegenden Seite der L723 eine Bushaltebucht in Fahrtrichtung Wilnsdorf. Die Haltestellen tragen den Namen „Bruchwiese“.
Auf dem zur L723 höhengleiche Gelände besteht Baurecht für die Errichtung von Wohnheimen auf dem Flurstück 492 als Mischbaufläche und auf den Flurstücken 708/915 teilweise. Letztere wurden in den 1990er Jahren als Containerstandort für Flüchtlinge aus dem Balkankrieg genutzt. Das Gebäude „Oberdielfener Straße 34“ mit fünf Wohneinheiten wurde nach dem Abriss der Container im Sozialen Wohnungsbau errichtet, um Aussiedler aus der ehemaligen UdSSR mit Wohnraum zu versorgen. Die Zweckbindung ist inzwischen entfallen. Der damalige Investor der Immobilie hat eine eingeräumte Option zurückgegeben, die Nach-bargrundstücke 708/915 tlw. ebenfalls für eine Errichtung von Gebäuden im Sozialen Wohnungsbau zu nutzen. Für den gesamten Bereich ist uns keine weitere Nutzung bekannt.

Entlang der L 723 fehlt hier ein Gehsteig.

Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Wilnsdorf schlagen vor, dieses im zentralen Ortsteil der Gemeinde Wilnsdorf liegende Areal als Sonderbaufläche festzusetzen und zu überplanen, um seniorengerechte Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau mit entsprechender Infrastruktur in eingeschossiger Bauweise errichten zu können. (Fotos der Anlage 3 zeigen beispielhaft eine solche Anlage.)
Unsere Gesellschaft wandelt sich. Die Bebauung in den Ortsteilen der Gemeinde Wilnsdorf ist in der Regel durch Ein- bzw. Zweifamilienhäuser geprägt. In vielen dieser Häuser wohnte und wohnt nur noch eine Person und es gibt häufig Treppenanlagen. Möglichkeiten, diese bei Bedarf für Barrierefreiheit anzupassen, werden trotz Förderprogrammen kaum wahrgenommen. Das gesamte vorgeschlagene Gelände ist bis zur Böschungskante ebenerdig und damit für eine barrierefreie Wohnbebauung prädestiniert. Mit einer solchen Wohnanlage eröffnet sich die Perspektive, dass Häuser leergezogen werden und dann von Familien mit Kindern im Sinne nachhaltiger Nutzung bewohnt werden können. Dieses Angebot dürfte die Bereitschaft älterer Menschen erhöhen, einen solchen Schritt zu gehen. Vor allem die Ortskerne in den Ortsteilen könnten profitieren.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf beschließt, die Flächen in der Gemarkung Oberdielfen Flur 1 Flurstücke 492, 455, 708, 791, 915, 928, 929, 930, 931 und 932 als Sonderbaufläche für den Bau von seniorengerechten Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau in eingeschossiger Bauweise festzusetzen und zu überplanen.

Mit freundlichen Grüßen

Ekkehard BlumeFraktionsvorsitzender
Anlagen
1 Foto der Fläche
2 Geoportal-Karte
3 Fotos einer Beispielanlage

Mit einer Überweisung des Antrages in den Bau- und Umweltausschuss ist unsere Fraktion einverstanden.

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