Unsere Stellungnahme 1/3 zum Regionalplan-Entwurf: Natur BSN & Allgemeine Siedlungsbereiche ASB

16.06.2021 Sitzung BuU:

Sichtweise B90G zur Stellungnahme der Gem-Wi zum Entwurf des Regionalplanes Teil 1/3:

Themenfeld: Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) und Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und (Windenergiebereiche, gesondert (WEB)Teil 2/3)

Bevor wir Grünen unsere Sichtweise zur Stellungnahme der Verwaltung zum Regionalplanentwurf beginnen, bitten wir um Informationen bzw. Antworten zu:

  • Dem Grund, dass nach 11 Jahren Gültigkeit die CDU-Fraktion im Regionalrat diesen heute vorliegenden neuen Entwurf am 17.12.2017 initiiert hat, Sie – H. Klöckner – waren bei den Gesprächen dabei und können dazu sicher etwas sagen!
  • im Regionalrat wurde mit 8 : 7 Stimmen für die Erstellung eines neuen Entwurfes gestimmt. Der Regionalrat hat 15 Sitze, die CDU 7 Stimmen, wo kam mindestens die 8. Stimme her. Die politische Verantwortung liegt – aus unserer Sicht – im Wesentlichen bei der CDU.
  • der Frage der Kosten, die der Regierungspräsident durch seine Beauftragung für die ca. 4800 Seiten (ca. 3 Jahre) verursacht hat. Diese werden letztlich aus Steuergeldern finanziert.

Hierzu erwarten wir in der Ratssitzung am 24.06.2021 neben weiteren Fragen entsprechende Informationen und Antworten.

Der vorliegende Entwurf des Regionalplanes bietet Gelegenheit, die für Wilnsdorf geltenden Festsetzungen an der Realität zu spiegeln. Wir Grünen werden uns nicht an der Schelte gegen die Verantwortlichen beteiligen. Betrachtet man Einzelheiten und Details, so ist die Kritik zu vielen Punkten gerechtfertigt, hierzu hat Herr Klöckner umfänglich informiert. Unsere Aufgabe sehen wir darin, einige Aussagen der Stellungnahme der Verwaltung zu hinterfragen.

BSN, Karte 5E, Blatt 2/2:
Da wäre die Aussage zu der Anzahl der neuen BSN. Für die vier BSN in Wilden gilt die Beschreibung neue BSN nicht, sie bestehen seit 2006. Negative Auswirkungen der bestehenden und neuen BSN sind für uns nicht erkennbar Wenn der Regionalplan Rechtsgültigkeit erlangt, müssen die BSN-Ausweisungen im Landschaftsplan, durch die „Untere Naturschutzbehörde“ dargestellt werden. Darin sind dann erst genaue Festsetzungen zu finden.

Als ASB sind die 4 Wildener BSN nicht vorgesehen.
Die BSN-Flächen tragen demnach hier zur Biotopvernetzung bei und bewirken durch das Verbot des Gülleeintrags eine Verbesserung des Gewässerschutzes. Dies spielte bisher in der Argumentation der Verwaltung kaum eine Rolle. Die davon ebenfalls betroffene Ortsumgehung Wilden wird im Rat (Teil 3/3) kommentiert.

Die Erweiterung des NSG (Naturschutzgebietes) „Ehemalige Grube Neue Hoffnung“ in Wilgersdorf sollte schon 2006 mit dem Kreis besprochen sein. Wo ist das Ergebnis hierzu und welche Aussagen finden sich darin wieder? Der derzeitige Zustand vor Ort lässt keinen Fortschritt erkennen.

Die Aussagen zur Neuausweisung des BSN östlich von Rudersdorf und westlich von Gernsdorf sind nicht nachvollziehbar, weil im Prioritätenkatalog der Bauleitplanung in keiner Kategorie eine Ausweisung für eine diesbezügliche Fläche vorgesehen ist.

In dieser Talaue liegen mehrere geschützte Bereiche (GB).
Kein Gülleeintrag würde der Wasserqualität des Bichelbaches zu Gute kommen. Einen Mehrbedarf für ASB ist hier demnach heute nicht geplant/erkennbar. (Baugebietserweiterung „Weisterberg“im Prioritätenkatalog 24-04-2017)

Aussagen zu Neuausweisung BSN südöstlich von Oberdielfen:

Die Planungsoption für ein Neubaugebiet „Homberg“ umfasst knapp die Hälfte der beabsichtigten Fläche.
Problem: Eine mögliche innerörtliche Erschließung ist kaum zu realisieren. Es gibt weitere Baugebiete für Oberdielfen, siehe Prioritätenkatalog unter Kategorie A. Quellen und Bäche durchziehen das Gelände. Es wird als Weide- und Futterfläche genutzt. Eine Ausweisung als BSN für den Schutz der Gewässer und des damit verbundenen Verbotes des Gülleeintrages wäre somit vorteilhaft.

Neuausweisung BSN-Bereich nördlich Niederdielfen/Südlich Flammersbach
Das Gebiet ist bis auf wenige Flächen zum größten Teil bebaut. Was soll die Aufregung und Beurteilung der Festsetzung als BSN? Die wenigen freien Quadratmeter dienen dem Hochwasserschutz. Die neuerrichtete Kita der Caritas kann im Außenbereich nach Regen nur mit Gummistiefeln betreten werden. Aussagen zur Ortsumgehung Niederdielfen folgen im Rat.

Der Aussage „Der Regionalplan widerspricht den Bemühungen von Bund und Land zur Baulandbereitstellung“ folgen wir Grünen nicht. Die Gemeinde hat einen „Vorrat“ an Flächen für Bauleitplanungen. 5 Gebiete in der Kategorie C, 5 Gebiete in der Kategorie B. Die in Kategorie A darstellten Gebiete, benötigen – wie Erfahrungen zeigen – Planungszeiten von mehr als einer Generation. Im Bereich Bösenberg könnten 20, Im Strüthchen II (Aufstellungsbeschluss 1.12.1994) 25, im Gebiet Hofacker II (Aufstellungsbeschluss 1997) 40, Höhwäldchen 100 bis 120 und Dörrstruth (Aufstellungsbeschluss 1997) 19 Bauplatze entstehen, diese werden teilweise versiegelt. Dies ist aus unserer Sicht auskömmlich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich Wilnsdorf für Klima- und Naturschutz einsetzen will, so zumindest die Aussagen zu Beginn der Kooperation. Wir werden den Flächenfraß weiter im Auge behalten.

Erinnern möchten wir an einen gemeinsamen Antrag von SPD, FDP und unabhängige Bürger am 02.04.2009, sich in Wilnsdorf der Diskussion zu weiteren Baugebieten zu öffnen.

Kein Votum in der heutigen Sitzung!

Verwandte Artikel