Antrag: Zisternen zur Brauchwassernutzung

Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen nach § 3 der Geschäftsordnung, für den HfA am 30-08-2023

Zisternen zur Brauchwassernutzung, auch für die Toilettenspülung und Wärmepumpentechnik für Heizzwecke und zur Trinkwassererwärmung als wegweisende Bestandteile kommunalen Handelns für alle kommunalen Neubau- und Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen

Sehr geehrter Bürgermeister Gieseler,
die Ressource Wasser – insbesondere sauberes Trinkwasser – ist unser höchstes Gut.
Trinkwasser nicht zur Gartenbewässerung und zur Toilettenspülung zu verschwenden, sollte in der heutigen Zeit selbstverständlich sein. Wir haben gemeinsam die Chance hier durch Weitblick eine Vorbildfunktion im kommunalen Umfeld und darüber hinaus einzunehmen.


Den Primärenergieeinsatz durch den Einsatz der Wärmepumpentechnik für Heizzwecke und zur Trinkwassererwärmung zu reduzieren, ist nicht nur effektiv und effizient, sondern auch nachhaltig. Eingebunden in das durch uns initiierte und von der Verwaltung zwischenzeitlich konkretisierte kommunale PV-Programm mit entsprechenden Speichern für überschüssige elektrische Energie aus Sonnenlicht, runden das Gesamtkonzept ab.

Wie kann uns beides in Wilnsdorf für kommunale Liegenschaften gelingen?

Unsere Fraktion möchte mit diesem Antrag zwei Aspekte zur Abstimmung bringen, welche diese Vorbildfunktion nach „außen“ sichtbar macht und zeigt, wie ernst es der Verwaltung mit Klimaschutz und Ressourcenschonung ist.

Beschlussvorschlag:
1. Bei allen kommunalen Neubaumaßnahmen werden zukünftig neben der Wärmepumpentechnik für Heizzwecke und zur Warmwasserbereitung auch Zisternen eingeplant und realisiert. Letztere dienen einerseits dem Hochwasserschutz und können andererseits – entsprechend dimensioniert – zur Toilettenspülungen und für sonstige Brauchwasserbedarfe eingesetzt werden. Für den Fall, dass Brauchwasser z. B. wegen Trockenheit nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung steht, wird das Brauchwasserleitungssystem gemäß der anzuwendenden Gesetze und Verordnungen mit einer berührungslosen Trinkwassernachspeisung ausgestattet. Auf ein zweites Rohrleitungssystem kann so verzichtet werden.


2. Alle kommunalen Gebäude die zukünftig einer Sanierung- und / oder Modernisierung (auch energetisch) unterzogen werden, erhalten die unter 1. genannten Komponenten.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Matthias A. Lohmann

Stellvertr. Fraktionsvorsitzender

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